Transparenz
Alle Annahmen dieser Berechnung
Diese Modellrechnung vereinfacht bewusst einen komplexen Rentenanspruch. Jede Annahme ist hier offengelegt, damit du einordnen kannst, was der Rechner tut – und was nicht.
Aktueller Rentenwert
42,52 € je Entgeltpunkt
Gesetzlich festgelegter Wert, mit dem Entgeltpunkte in eine monatliche Rente umgerechnet werden. Gültig seit 1. Juli 2026 (bundeseinheitlich, Ost = West).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 · Bundesregierung, Pressemitteilung Rentenanpassung 2026
Entgeltpunkte aus deinem Einkommen
Brutto ≈ Netto ÷ 0,66; Durchschnittsentgelt 51.944 €
Da nur dein Netto-Einkommen abgefragt wird, wird das Brutto-Jahreseinkommen mit einer vereinfachten Faustregel (Faktor 0,66) zurückgerechnet. Individuelle Steuerklasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge werden nicht berücksichtigt und können den Wert deutlich verschieben. Deine Entgeltpunkte pro Jahr ergeben sich aus deinem Brutto-Einkommen geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 2026 (gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €/Jahr).
Quelle: Anlage 1 SGB VI (gesetze-im-internet.de) · Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 · Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Bisherige Erwerbsbiografie
Berufsstart mit 20 Jahren, nur 80 % des heutigen Einkommensniveaus
Es wird unterstellt, dass du seit deinem 20. Lebensjahr durchgehend gearbeitet hast, dabei aber im Schnitt nur 80 % deines heutigen relativen Einkommensniveaus (im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst) verdient hast – die meisten Menschen verdienen zu Beginn ihrer Karriere unterdurchschnittlich und steigern ihr Einkommen erst im Zeitverlauf. Ausbildungszeiten, Studium, Erwerbslücken, Elternzeit oder größere Gehaltssprünge werden trotzdem nicht abgebildet – die tatsächliche Entgeltpunkte-Historie kann weiterhin abweichen.
Zurechnungszeit
bis 66 Jahre, 4 Monate (2026)
Bei einer Erwerbsminderungsrente wird so getan, als hättest du bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weitergearbeitet – zu deinem heutigen Einkommensniveau (Vereinfachung, siehe oben). Diese Altersgrenze wird seit einigen Jahren schrittweise angehoben und erreicht 2031 die 67 Jahre. Für 2026 beginnende Erwerbsminderungsrenten liegt sie bei ca. 66 Jahren und 4 Monaten.
Rechtsgrundlage: § 59, § 253a SGB VI · Sekundärquelle für den exakten Monatswert 2026, Staffelung nicht durch Primärquelle einzeln bestätigt – für eine verbindliche Auskunft empfiehlt sich eine Rentenauskunft der DRV.
Rentenartfaktor
0,5 (teilweise Erwerbsminderung)
Der Rechner unterstellt bewusst konservativ den Fall der teilweisen Erwerbsminderung (Faktor 0,5) – die Rente bei voller Erwerbsminderung wäre doppelt so hoch. Hinweis: Über die "Arbeitsmarktrente"-Regelung erhalten manche Betroffene ohne passenden Teilzeitarbeitsplatz auch bei nur teilweiser Erwerbsminderung die volle Rente – das hängt jedoch von der Arbeitsmarktlage im Einzelfall ab und wird hier nicht unterstellt.
Rechtsgrundlage: § 67, § 43 Abs. 3 SGB VI
Abschlag (Zugangsfaktor)
10,8 % (Höchstabschlag, konservativ angenommen)
Wer die EM-Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze bezieht, muss einen dauerhaften Abschlag von bis zu 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %, hinnehmen. Da eine Berufsunfähigkeit meist deutlich vor dem regulären Rentenalter eintritt, rechnet dieser Rechner bewusst konservativ mit dem gesetzlichen Höchstabschlag – lieber ein realistisches als ein zu optimistisches Bild.
Rechtsgrundlage: § 77 SGB VI
Kranken- und Pflegeversicherung
ca. 10,7 % Abzug von der Bruttorente
Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR). Der genaue Satz hängt von Krankenkasse, Zusatzbeitrag und Kinderzahl ab – hier wird ein typischer Näherungswert angesetzt.
Einkommensteuer
wird abgezogen, vereinfachter Grundtabellen-Tarif 2026
84 % einer 2026 beginnenden EM-Rente sind steuerpflichtig (16 % bleiben als lebenslanger Freibetrag steuerfrei). Auf diesen steuerpflichtigen Anteil wendet der Rechner den progressiven Einkommensteuertarif 2026 an (Grundtabelle, Single-Veranlagung, Grundfreibetrag 12.348 €) – unterstellt als einziges Einkommen. Bei den meisten Neuzugängen mit durchschnittlicher oder niedrigerer EM-Rente bleibt dadurch wenig oder gar keine Steuer übrig; bei höheren Renten (z. B. durch überdurchschnittliches Einkommen) kann spürbar Steuer anfallen. Kirchensteuer, Soli, Sonderausgaben und weiteres Einkommen werden nicht berücksichtigt.
Wartezeit / Anspruchsvoraussetzung
5 Jahre Versicherungszeit + 3 von 5 Jahren Pflichtbeiträge
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit sowie mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung voraus. Der Rechner prüft vereinfacht nur, ob seit deinem 20. Lebensjahr rechnerisch mindestens 5 Beitragsjahre vorliegen – die genaue 3-von-5-Jahre-Regel wird nicht abgebildet.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 SGB VI
Ziel-Absicherung
100 % des heutigen Netto-Einkommens
Der Rechner geht davon aus, dass du bei Berufsunfähigkeit dein heutiges Netto-Einkommen vollständig weiter zur Verfügung haben möchtest – keine gesetzliche Kennzahl, sondern eine bewusst konservative Zielgröße. Dein tatsächlicher Bedarf hängt von deinen Fixkosten, Miete und Familiensituation ab.