Aktueller Rentenwert
42,52 € je Entgeltpunkt
Gesetzlich festgelegter Wert, mit dem Entgeltpunkte in eine monatliche Rente umgerechnet werden. Gültig seit 1. Juli 2026 (bundeseinheitlich, Ost = West). Für die Zukunft wird dieser Wert i. d. R. weiter steigen (Rentenanpassung) – ebenso wie Löhne und Lebenshaltungskosten. Um beides vergleichbar zu halten, rechnet dieser Rechner konsequent in heutiger Kaufkraft, sowohl beim Bedarf als auch bei der Rente.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 · Bundesregierung, Pressemitteilung Rentenanpassung 2026
Entgeltpunkte aus deinem Einkommen
Brutto ≈ Netto ÷ 0,66; Durchschnittsentgelt 51.944 €
Da nur dein Netto-Einkommen abgefragt wird, wird das Brutto-Jahreseinkommen mit einer vereinfachten Faustregel (Faktor 0,66) zurückgerechnet. Individuelle Steuerklasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge werden nicht berücksichtigt. Deine Entgeltpunkte pro Jahr ergeben sich aus deinem Brutto-Einkommen geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 2026 (gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €/Jahr).
Quelle: Anlage 1 SGB VI (gesetze-im-internet.de) · Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Erwerbsbiografie (Vergangenheit & Zukunft)
Vergangenheit: 80 % des heutigen Einkommensniveaus · Zukunft: gleichbleibend
Für die Zukunft wird unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze auf deinem heutigen relativen Einkommensniveau (im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst) bleibst. Für die Vergangenheit seit deinem 20. Lebensjahr wird bewusst nur mit 80 % dieses Niveaus gerechnet – die meisten Menschen verdienen zu Beginn ihrer Karriere (Ausbildung, Studium, Berufseinstieg) unterdurchschnittlich und steigern ihr Einkommen erst im Zeitverlauf. Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder größere Erwerbslücken werden trotzdem nicht abgebildet – die tatsächliche Entgeltpunkte-Historie kann weiterhin abweichen.
Regelaltersgrenze
gestaffelt nach Geburtsjahrgang, ab 1964 = 67 Jahre
Je nach Geburtsjahrgang liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 Jahren (Jahrgang 1946 und früher) und 67 Jahren (Jahrgang 1964 und später), dazwischen monatsweise gestaffelt. Der Rechner schätzt dein Geburtsjahr aus dem aktuellen Kalenderjahr minus deinem Alter (Monat/Tag unberücksichtigt) und wendet diese gesetzliche Staffelung an.
Rechtsgrundlage: § 35, § 235 SGB VI
Rentenartfaktor & Zugangsfaktor
jeweils 1,0 (kein Abschlag)
Der Rechner geht davon aus, dass du exakt zur Regelaltersgrenze in Rente gehst – ohne die dauerhaften Abschläge, die bei einem früheren Renteneintritt anfallen würden (bis zu 0,3 % pro Monat vorzeitigem Bezug). Ein früherer Ausstieg würde deine tatsächliche Rente spürbar verringern.
Rechtsgrundlage: § 63, § 77 SGB VI
Kranken- und Pflegeversicherung
ca. 10,7 % Abzug von der Bruttorente
Auch Rentner:innen zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR). Der genaue Satz hängt von Krankenkasse, Zusatzbeitrag und Kinderzahl ab – hier wird ein typischer Näherungswert angesetzt.
Einkommensteuer
wird abgezogen, vereinfachter Grundtabellen-Tarif 2026
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt mit jedem späteren Renteneintrittsjahr weiter an (2026: 84 %) und erreicht erst bei einem Rentenbeginn ab 2058 die volle Steuerpflicht von 100 %. Auf diesen steuerpflichtigen Anteil wendet der Rechner den progressiven Einkommensteuertarif 2026 an (Grundtabelle, Single-Veranlagung, Grundfreibetrag 12.348 €) – unterstellt als einziges Einkommen im Ruhestand. Kirchensteuer, Soli, Sonderausgaben (z. B. abziehbare KV/PV-Beiträge) sowie weiteres Einkommen im Ruhestand werden nicht berücksichtigt; beides kann die tatsächliche Steuerlast in beide Richtungen verschieben.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Pressemeldung zum Wachstumschancengesetz (Rentenbesteuerung), April 2024 · § 32a EStG, Grundtabelle 2026
Ziel-Absicherung
100 % des heutigen Netto-Einkommens
Der Rechner geht davon aus, dass du im Ruhestand dein heutiges Netto-Einkommen vollständig weiter zur Verfügung haben möchtest – keine gesetzliche Kennzahl, sondern eine bewusst konservative Zielgröße. Dein tatsächlicher Bedarf im Alter kann davon abweichen (z. B. abbezahlte Immobilie, geringere Fixkosten).
Angenommene Rentenbezugsdauer
25 Jahre (Planung bis ca. 92)
Um aus der monatlichen Lücke ein benötigtes Kapital bei Rentenbeginn zu errechnen, wird angenommen, dass diese Lücke rund 25 Jahre lang besteht. Das ist bewusst länger als die rein statistische durchschnittliche Restlebenserwartung ab 67 (ca. 18–21 Jahre): Da es sich dabei nur um einen Durchschnitt handelt (die Hälfte der Menschen lebt länger) und die Lücke während der Rente zusätzlich durch die Inflation wächst, rechnet dieser Rechner konservativ mit einer Planung bis etwa zum 92. Lebensjahr – damit das Kapital nicht vorzeitig aufgebraucht ist. Während der Rentenbezugsdauer wird zudem keine weitere Verzinsung des Kapitals unterstellt (zusätzlich konservative Vereinfachung).
Grundlage: Statistisches Bundesamt (Destatis), Sterbetafel 2022/2024 – fernere Lebenserwartung nach Altersstufen; konservativer Planungsaufschlag für Langlebigkeit & Inflation.
ETF-Renditeannahme
6,25 % p. a. netto ("7 % Marktrendite abzüglich Kosten")
Für den nötigen monatlichen Sparbetrag wird eine langfristige Wertentwicklung von 6,25 % pro Jahr nach Kosten unterstellt (ausgehend von rund 7 % historischer Marktrendite breit gestreuter Aktien-ETFs, abzüglich Produkt- und ggf. Depotkosten). Nicht berücksichtigt: Steuern auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer, Vorabpauschale, Freistellungsauftrag), Kursschwankungen während der Ansparphase, sowie die Möglichkeit negativer Jahre. Diese Annahme ist eine langfristige Modellgröße, keine Garantie.