Die private Krankenversicherung richtet sich nicht nach deinem Einkommen, sondern nach dem, was du wirklich brauchst. Die erste Frage ist aber: Darfst du überhaupt?
Erstgespräch buchen →Für Angestellte entscheidet das Einkommen.
entspricht 77.400 € im Jahr
Unabhängig vom Einkommen können sich Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Freiberufler privat versichern – für sie gilt diese Grenze nicht.
Was dir zusteht, ist vertraglich garantiert. In der gesetzlichen entscheidet der Gesetzgeber – und kürzt auch mal.
Kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl, auf Wunsch Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer.
Zahnersatz, Implantate, Heilpraktiker, Sehhilfen – alles, wo die gesetzliche nur einen Zuschuss gibt.
Durch die Beihilfe des Dienstherrn bleibt oft nur ein kleiner Restbeitrag übrig – meist günstiger als die gesetzliche.
Mit einem Entlastungsbaustein sparst du heute etwas an, damit der Beitrag ab 65 spürbar sinkt. Das gehört von Anfang an dazu.
Bei geplanter Familie oder schwankendem Einkommen fährt man gesetzlich oft besser. Das sagen wir dir auch.
Zurück in die gesetzliche kommt man als Angestellter nur unter engen Voraussetzungen – und ab 55 praktisch gar nicht mehr. Deshalb rechnen wir vorher beide Wege durch, inklusive Alter, Familie und Entlastungsbaustein.
Unverbindlich, am Telefon. Danach weißt du, wo du stehst.
Erstgespräch buchen →